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26.3.2009 von admin.
Muss das Wort “Kündigung” in der Kündigung auftauchen?
Nein, es kann sich auch aus der Erklärung der Kündigung im ganzen ergeben, dass die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewollt es. Wenn das Wort Kündigung nicht in der Kündigungserklärung auftaucht, dann heisst dies nicht notwendigerweise, dass keine wirksame Kündigung vorliegt. Das Gericht legt die Erklärung aus und schaut, ob sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, dass eine einseitge Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt werden sollte. Zweifel gehen aber zu Lasten des Erklärenden!
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